Lohn- und Gehaltsabrechnung

Die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen ist ein sehr sensibles Thema.
Sie ist besonders zeitkritisch und stellt wegen der Vielzahl der sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben und lohnsteuerlichen Regelungen, die sich zudem immer wieder ändern, große Anforderungen an die Qualität der Sachbearbeitung. Kleine und mittlere Unternehmen sind oft mit der Lohnabrechnung überfordert oder können die Lohnbuchhaltung nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand bewältigen.
Deshalb vertrauen viele Unternehmen aus den Regionen Bocholt, Borken und Hamminkeln ihre Lohnbuchhaltung der Steuerberatung Schwers & Terhart in Bocholt an. Unsere Mitarbeiter(innen) im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung erstellen zuverlässig, pünktlich und korrekt die Löhne Ihres Unternehmens. Dazu gehören selbstverständlich auch die fristgerechte elektronische Lohnsteueranmeldung und die Meldungen an die Sozialversicherungsträger. Unsere Steuerberater beraten Sie darüber hinaus auch zu Möglichkeiten der Lohnsteueroptimierung, zu den Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge bis hin zu den Themen Minijobs, geringfügige Beschäftigung und Mindestlohn.

Lohnsteueroptimierung

Über die normale Lohn- und Gehaltsabrechnung hinaus bieten wir Beratung zur Lohnsteueroptimierung an. Senken Sie die Lohnnebenkosten und gestalten Sie attraktive Löhne und Zusatzleistungen für Ihre Mitarbeiter mittels Urlaubsbeihilfen, Erholungsbeihilfen, Warengutscheinen, Personalrabatt, Tankgutscheinen, Dienstwagen, Jobtickets, Übernahme von KiTa-Beiträgen u.v.m. Bei der Lohnkostenoptimierung werden gezielt Gestaltungsspielräume in den Steuer- und Sozialgesetzen genutzt. Nach einer Analyse der Lohnkosten im Unternehmen und der Lebenssituation der Mitarbeiter entwickeln die Steuerberater mit Ihnen eine individuelle Unternehmensstrategie für die Vergütung der Mitarbeiter. Dabei werden Ihnen die verschiedenen Bausteine der Lohnkostenoptimierung erläutert, geeigneten Bausteine ausgewählt und bei der neuen Vergütungsstrategie des Unternehmens berücksichtigt. Am Ende profitieren sowohl Arbeitgeber als auch die Angestellten von den Maßnahmen zur Lohnsteueroptimierung.

Baulohnabrechnung

Die besondere Herausforderung bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung ist der Baulohn. Die Baubetriebe wie Hoch- und Tiefbau, Straßenbau und Dachdecker sind bei der Bauausführung stark von der aktuellen Witterung abhängig. Dauerregen und anhaltender Frost behindern die Bautätigkeit. Die Auftragslage schwankt saisonal sehr stark. Ausfallzeiten sind die Folge. Daher gibt es verschiedene Hilfen und Regelungen für die Betriebe des Bauhaupt- und des Baunebengewerbes, um schwierige Zeiten zu überbrücken. Genannt seien die Bauzuschläge Saisonkurzarbeitergeld und Mehraufwandswintergeld. Für die korrekte Baulohnabrechnung ist zusätzlich eine Flut von Besonderheiten zu beachten. Eine detaillierte Kenntnis von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und tariflichen Vereinbarungen der Baubranche ist unerlässlich, um den monatlichen Lohn genau zu ermitteln.
Besonderheiten bestehen in der Urlaubsvergütung und in der Ermittlung des Urlaubsanspruchs. Für jeden Mitarbeiter des Bauunternehmens wird ein eigenes Arbeitszeitkonto und Urlaubskonto geführt.

Wir übernehmen gern für Sie Ihre Lohnbuchhaltung. Die Mitarbeiter(innen) der Steuerberatung Schwers & Terhart bilden sich ständig fort und sind daher immer auf dem neuesten Stand. Mit der Lohnbuchhaltungs-Software der DATEV eG arbeiten wir mit einem der besten Programme, die es für diese komplizierte Materie gibt. Nutzen Sie unser Wissen und unsere Erfahrung! Sie gewinnen Zeit für das Wesentliche und halten sich Ärger wegen falscher Lohnabrechnungen fern!

Betriebliche Altersversorgung

In 2017 beschloss der Bundestag das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), dass auch kleine und mittlere Unternehmen besser in die Lage versetzt, Betriebsrenten anzubieten. Nach dem BRSG sollen in Zukunft Geringverdiener (bis 2200 € monatliches Bruttoeinkommen) noch mehr Vorteile aus der betrieblichen Altersvorsorge ziehen. Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) kennt fünf Möglichkeiten der Altersvorsorge:
• Direktzusage
• Unterstützungskasse
• Pensionskasse
• Pensionsfonds
• Direktversicherung

Der Arbeitnehmer hat das Recht, durch Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Der Arbeitgeber kann zusätzlich zum Arbeitslohn einen Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge leisten. Unter Einhaltung der Voraussetzungen, unter denen die betriebliche Altersvorsorge durch den Staat gefördert wird, sind Beiträge zur Altersvorsorge von der Lohnsteuer und von Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Der Arbeitgeber kann mit der betrieblichen Altersvorsorge seine Mitarbeiter stärker motivieren und zu größerer Leistungsbereitschaft anregen, dabei kann er unterschiedliche Leistungsziele der betrieblichen Altersvorsorge in den Focus rücken – Absicherung bei Invalidität und Berufsunfähigkeit, Absicherung bei Tod oder die finanzielle Absicherung im Alter.

Unsere Leistungen zum Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung, einschließlich Baulohn:

  • Einrichtung und Pflege der Lohnbuchhaltung und Personalstammdaten
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Baulohnabrechnungen
  • Vorbereitung der Lohn- und Gehaltsüberweisungen
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Lohnsteuerbescheinigungen
  • Meldungen zur Sozialversicherung
  • Besondere Meldungen im Bereich des Baulohns
  • Krankenkassenbeitragsnachweise
  • Bescheinigungen für Mitarbeiter (z. B. Krankmeldungen, Erstattungsanträge, Arbeitsbescheinigungen, u. a.)
  • Begleitung bei Prüfungen durch das Finanzamt, Sozialversicherungsträger, Arbeitsämter, Berufsgenossenschaften, SOKA-Bau
  • Steuerliche Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Gehaltsvereinbarungen
  • Beratung bei steuerlich schwierigen Sachverhalten wie z. B. Minijobs, betriebliche Altersversorgung, Sachbezüge, Entschädigungen usw.