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Jahresabschluss Bocholt

Jahresabschluss Bocholt

Der Jahresabschluss ist mehr als eine Ansammlung von Zahlen und Tabellen – er spiegelt das Betriebsergebnis des zurückliegenden Wirtschaftsjahres wieder. Deshalb ist der Jahresabschluss eine Visitenkarte Ihres Unternehmens und eine wichtige Informationsquelle für Ihre Lieferanten, Kunden, Kooperationspartner, Kreditgeber, Gesellschafter, Mitarbeiter.

Kleine Unternehmen und Freiberufler ermitteln das Jahresergebnis mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Größere Unternehmen und Kapitalgesellschaften müssen eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellen, was gegebenenfalls um einen Anhang erweitert wird.

Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR)

Der Gewinn für das zurückliegende Geschäftsjahr lässt sich am einfachsten mit der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ermitteln. Der Preis für die einfache Handhabung sind kaum vorhandene Möglichkeiten zur Gestaltung, weil der Zeitpunkt für den Geldzufluss bei den Einnahmen bzw. der Geldabfluss bei den Ausgaben maßgebend ist. Zum Jahresende können sie das mögliche Jahresergebnis beeinflussen, indem

  • Einnahmen später realisiert werden, weil Rechnungen später gestellt oder Zahlungsziele eingeräumt werden.
  • Ausgaben vorgezogen, weil vor der Fälligkeit die Rechnung beglichen wird oder Vorauszahlungen geleistet werden. Für die steuerliche Anerkennung von Vorauszahlungen müssen wirtschaftliche Gründe nachgewiesen werden.

Die Gewinnermittlung mit der Einnahmen-Überschussrechnung steht gewöhnlich Freiberuflern und kleinen Unternehmen zur Verfügung.

Jahresabschluss und Bilanz

Laut Handelsgesetzbuch (HGB) müssen alle Kaufleute im Sinne des HGB § 1 und § 2 einen Jahresabschluss erstellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung besteht und gegebenenfalls um den Anhang ergänzt wird.

Mit der Einführung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) in 2009 klaffen Handelsbilanz und Steuerbilanz immer weiter auseinander. De facto gibt es keine Einheitsbilanz mehr. Die Handelsbilanz basiert auf den handelsrechtlichen Vorschriften. Die Steuerbilanz entspricht den steuerrechtlichen Vorschriften und dient der Finanzverwaltung als Bemessungsgrundlage. Sobald der Jahresabschluss für Ihr Unternehmen fertig ist, bitten die Steuerberater Sie zu einer Jahresabschluss-Besprechung. Die Bilanz wird anschaulich erläutert, Auffälligkeiten und Besonderheiten werden herausgestellt und die Unternehmensentwicklung anhand einer Zeitreihe diskutiert.

Nutzen Sie die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erstellung des Jahresabschlusses. Abhängig von den Unternehmenszielen kann ein möglichst niedriger Gewinn ausgewiesen werden, um die Steuerbelastung und Gewinnausschüttung gering zu halten oder es wird ein möglichst hoher Gewinn dargestellt, um wirtschaftliche Stärke nachzuweisen. Bevor mit den Vorbereitungen zum Jahresabschluss begonnen wird, möchten wir Ihre Absichten erfahren und suchen das Gespräch mit Ihnen.

Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können und immer ein gutes Gefühl in puncto Recht und Steuern haben, erstellen wir für Sie Ihre Jahresabschlüsse, übernehmen für Sie alle betrieblichen Steuererklärungen und kümmern uns um Zwischenbilanzen, vorläufige Kreditbilanzen sowie Ergänzungsbilanzen.

Unsere Dienstleistungen zum Bereich Jahresabschluss:

  • Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung GuV, Anhang)
  • Einnahmen-Überschussrechnung für Gewerbetreibende und Freiberufler
  • Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung
  • Gewinnfeststellung
  • Zwischenbilanzen, vorläufige Kreditbilanzen und Liquidationsbilanzen
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Kurfürstenstraße 156
46399 Bocholt

Telefon: 02871 2758-0
Telefax: 02871 2758-20

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