Steuerberatung und Steuererklärung
Entgegen allen Bestrebungen des Gesetzgebers ist die Erstellung der Steuererklärung in den letzten Jahren komplizierter und schwieriger geworden.
Als Steuerberater erledigen wir für Sie alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Steuererklärung: angefangen bei der Erstellung der privaten und betrieblichen Steuererklärung, Einreichen der Steuererklärung bei der Finanzverwaltung über die Prüfung des Steuerbescheids bis hin zum Einspruch gegen den Steuerbescheid und Vertretung vor dem Finanzgericht.
Der Steuerberater ist keineswegs der willfährige Erfüllungsgehilfe des Staates, denn er hilft nicht nur beim Ausfüllen der Steuererklärung sondern macht auf Gestaltungsspielräume aufmerksam, um die Steuerlast zu senken.
Welche Möglichkeiten zur Steuergestaltung haben Arbeitnehmer, Angestellte und Rentner?
Nur wer Steuern zahlt, kann mit Steuergestaltung seine Steuerlast senken. Die Möglichkeiten der Steuergestaltung sind für die einzelnen Personengruppen wie Unternehmer, Arbeitnehmer, Angestellte und Rentner sehr verschieden. Am Ende freut sich jeder, wenn er weniger Steuern zahlen muss, als er dachte. Unsere Steuerkanzlei in Bocholt ist Ihnen gern behilflich, die Abgabe Ihrer Steuererklärung so vorzubereiten, dass Sie kein Geld an den Staat verschenken.
Im Rahmen der jährlichen Steuererklärung gilt es, die Möglichkeiten bei den Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen auszunutzen. Unter dem Punkt „Werbungskosten“ in der Einkommensteuererklärung werden alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit und Vermietertätigkeit stehen, angegeben. Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Werbungskosten bereiten immer wieder das beruflich genutzte Arbeitszimmer, die Berechnung der Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit, doppelte Haushaltsführung, Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeiten und Verpflegungsmehraufwendungen.
Die haushaltsnahen Dienstleistungen sind ein beliebtes Streitobjekt. Die gesetzlichen Vorschriften sind unbedingt einzuhalten! Die Finanzverwaltung erkennt nur bargeldlose Zahlungen an. Steuerlich begünstigte haushaltsnahe Dienstleistungen sind Haushaltshilfen, Pflege- und Betreuungstätigkeiten, Handwerkerleistungen (ohne Materialkosten).
Die Wahl der richtigen Steuerklasse wirkt sich direkt und indirekt auf Ihre Finanzen aus. Unser Steuerbüro berät Ehepaare in Bocholt, Hamminkeln, Borken und Umgebung bei der Wahl der richtigen Steuerklasse, sodass nicht mehr Lohnsteuer unter dem Jahr gezahlt wird, als es notwendig ist. Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld und andere Sozialleistungen werden auf Grundlage des Nettoverdienstes berechnet. So kann es sich für ein Ehepaar auszahlen, wenn die Partner die Steuerklasse 3 und 5 rechtzeitig miteinander tauschen.
Seit der Einführung des Alterseinkünftegesetz in 2005 steigt die Zahl der steuerpflichtigen Rentner von Jahr zu Jahr an. Für Rentner in den Regionen Bocholt, Hamminkeln und Borken prüft die Steuerberatung Schwers & Terhart, ob die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht. Die oben erwähnten Werbungskosten kommen gewöhnlich für Rentner nicht in Frage. Die Kosten für Rentenberater, Steuerberater, Kontoführungsgebühren, Gewerkschaftsbeiträge kann der Rentner als Werbungskosten geltend machen. Rentner überschreiten oft die gesetzlich festgelegte Grenze der zumutbaren Belastung im Bereich der außergewöhnlichen Belastung. Hier kann die Steuerlast erheblich oder manchmal auch vollständig reduziert werden. Deshalb sammeln Sie alle Belege zu Zahnersatz, Medikamenten, Rezeptzuzahlungen, Kuren, Reha-Maßnahmen, Fahrtkosten zum Arzt oder zur Physiotherapie, Beerdigungskosten, Pflegekosten, u.a. über das Kalenderjahr.
Wer Wohnungen und andere Immobilien vermietet, riskiert immer wieder, in die Steuerfalle „Bauabzugssteuer“ zu tappen. Die Bauabzugssteuer betrifft eben nicht nur Unternehmen der Baubranche. Die Festlegungen zur Bauabzugssteuer wurden in den letzten Jahren immer wieder verändert. Den aktuellen Stand und in welchem Maß Sie betroffen sind, erfahren Sie in unserem Steuerbüro in Bocholt.
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Auch wenn der Einzelne ungern an den eigenen Tod denkt, so können Sie dennoch etwas für Ihre Familie tun und helfen, den Familienfrieden über den Tod hinaus zu erhalten. Bei großen Barvermögen, Unternehmensbeteiligungen, Immobilienbesitz ist eine rechtzeitige Planung sinnvoll, um die hohen Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung optimal zur Vermögensübertragung innerhalb der Familie auszunutzen. Die Vermögensübertragung auf dem Wege der vorweggenommenen Erbfolge und Schenkung bietet den Vorteil, die hohen Freibeträge alle 10 Jahre neu in Anspruch nehmen zu können. Der Nachteil besteht darin, dass Sie auf einen Teil Ihres Vermögens verzichten. Um die eigene Altersversorgung nicht in Gefahr zu bringen, sollte jede Schenkung gut überlegt werden. Besondere Vergünstigen bestehen bei der Schenkung von Betriebsvermögen und Immobilien. Wenn Sie eine Beratung zur Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, vorweggenommenen Erbfolge oder zur Unternehmensnachfolge wünschen, vereinbaren Sie einfach einen Termin mit dem Steuerberater! Er wird sich die Zeit nehmen und mit Ihnen ein Konzept zur Vermögensübertragung erstellen, was die Steuervermeidung als Ziel hat. Wenn Sie schon ein Testament mit Ihrem Rechtsanwalt erarbeitet haben, so prüfen die Steuerberater Schwers und Terhart die Auswirkungen auf die anfallende Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Steuerberatung für Unternehmer
Vorausschauende Steuerberatung für Unternehmer und Selbständige ist untrennbar mit der betriebswirtschaftlichen Beratung verbunden. Jede unternehmerische Entscheidung hat steuerliche Konsequenzen. Bei Investitionen in Maschinen und Grundstücken, bei Unternehmenserweiterungen durch Neubau oder Anbau, Unternehmenskäufen sollte der Rat eines Steuerberaters Ihres Vertrauens eingeholt werden. Vermeiden Sie Fehler, die Ihnen bei der Steuer teuer zu stehen kommen. Ein böses Erwachen gibt es immer wieder bei Wohn- und Geschäftshaus in einem oder beim Errichten eines Wohnhauses auf einem Firmengelände. Unter Umständen könnte die Betriebsaufspaltung das Dilemma lösen. Unsere Steuerberater beraten Sie gern zu dem sensiblen Thema der Betriebsaufspaltung. Es werden Ihnen dabei die Vorteile erläutert und auf Gefahren aufmerksam gemacht.
Auch die Wahl der Rechtsform des Unternehmens hat Einfluss auf die zu zahlende Steuer. Bei Personengesellschaften wird der erwirtschaftete Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, während Kapitalgesellschaften einen festen Prozentsatz als Körperschaftsteuer an den Fiskus abführen. Die richtige Wahl der Rechtsform des Unternehmens basiert auf der Unternehmensplanung, der finanziellen Lage des Unternehmens und der persönlichen Situation des Inhabers. Es sind verschiedene Ziele und Interessen unter einem Hut zu bringen – wie die Unternehmenserweiterung durch Aufnahme neuer Gesellschafter, Verbesserung der Kreditwürdigkeit durch bessere Garantie (Haftungsrisiko), Schutz des Privatvermögens und der Familie, Regelung und Absicherung der Unternehmensnachfolge.
Die Steuerberater Schwers und Terhart bieten den Unternehmen in den Regionen Bocholt, Hamminkeln und Borken eine kostenlose Erstberatung an. Sie lernen unsere Kanzleiphilosophie kennen, erfahren unsere Vorstellungen einer ganzheitlichen Steuerberatung unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse und können uns richtig auf den Zahn fühlen. Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen sowie Freiberufler in Bocholt, Rhede, Raesfeld, Isselburg, Rees und in anderen Orten am Niederrhein und im westlichen Münsterland schätzen die offene Kommunikation und die ehrliche Beratung.
Unsere Leistungen zum Bereich Steuerberatung und Steuererklärung:
- Erstellung aller Steuererklärungen (Einkommensteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Erbschaftsteuererklärung, Schenkungsteuererklärung, …)
- Prüfung der durch den Mandanten selbst erstellten Steuererklärungen
- Steuerbescheid prüfen
- Beratung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Beratung zur Bauabzugssteuer
- Steuerplanung
- Beratung zur Rechtsformwahl
- Steuerbelastungsvergleich
- Steuerliche Beratung bei Verträgen